Notbetreuung ab 23.03.

Liebe Eltern,
seit dem 23.03. sind die Bedingungen für die Notbetreuung geändert. Der Kreis der Berechtigten sowie der Umfang der Betreuung wurde erweitert.
Ab jetzt haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind, einen Anspruch auf Notbetreuung, unanbhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin.
Außerdem kann die Notbetreuung jetzt an allen Tagen der Woche, also auch an Wochenenden, sowie in den Osterferien in Anspruch genommen werden. Ausgenommen bleiben lediglich die Tage von Karfreitag bis Ostermontag.
Hier der Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Frau Ministerin Gebauer hat im Anhang zur 10. Corona-Schulmail einen Brief an alle Eltern mit Informationen zur Notbetreuung veröffentlicht. Hier der Link zum Brief der Ministerin: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200327/200327_Elternbrief-der-Ministerin.pdf

Wenn Sie Bedarf an der Notbetreuung haben, dann melden Sie sich bitte bei uns. Dazu können Sie entweder vormittags zwischen 8 und 12 Uhr im Sekretariat anrufen oder das Kontaktformular auf der Homepage nutzen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute!

Berthold Urch