Unterricht ab dem 26.05.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Dienstag, dem 26.05. wird der Präsenzunterricht an unserer Schule nach und nach für alle Schülerinnen und Schüler wieder aufgenommen. Da wir aufgrund der Corona-Pandemie strenge Hygienestandards einhalten müssen, können wir allerdings keinen normalen Unterrichtsbetrieb durchführen. Die Klassen und Kurse müssen aufgeteilt werden, damit wir den geforderten Mindestabstand einhalten können. Aus diesem Grund können wir in unserem Gebäude nur zwei Jahrgangsstufen pro Tag unterrichten. Jede Schülerin und jeder Schüler wird demnach bis zu den Sommerferien nur noch an wenigen Tagen in der Schule sein können. Zwischen den Unterrichtstagen werden wir das homeschooling / Lernen auf Distanz weiterführen.
Da es für die einzelnen Jahrgangsstufen unterschiedliche Bestimmungen gibt, ist auch der Umfang des Präsenzunterrichtes jeweils anders:
• Die Jahrgangsstufe Q1, die sich in der Qualifikation für das Abitur 2021 befindet, hat (leicht gekürzten) regulären Unterricht. In dieser Jahrgangsstufe werden auch noch Klausuren geschrieben.
• In der Jahrgangsstufe EF werden fast alle Fächer unterrichtet, allerdings konzentriert sich hier der Unterricht auf fünf Unterrichtstage bis zum Ende des Schuljahres. In einigen Fächern stehen auch in der EF noch Klausuren an.
• Die Klassen 9 werden bis zu den Sommerferien noch an vier verschiedenen Tagen in der Schule sein. Der Unterricht berücksichtigt vor allem die Hauptfächer. Wichtig: In der Klasse 9 geht es um die Vorbereitung der Versetzung in die EF, die mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden ist. Deshalb findet am Ende der Klasse 9 eine reguläre Versetzung statt.
• Die fünften und sechsten Klassen werden noch drei Mal, die Klassen 7 und 8 nur noch zwei Mal bis zu den Sommerferien in der Schule sein. Hier werden neben den Hauptfächern auch viele Nebenfächer unterrichtet.
Um den Abstandsregeln auch außerhalb der Unterrichtssituationen entsprechen zu können, werden wir den Unterricht zeitlich versetzt abhalten, d.h., die einzelnen Klassen kommen zu unterschiedlichen Zeiten in die Schule. So vermeiden wir größere Schülergruppen in den Pausen oder auf den Gängen. Die Pausen werden außerdem auf 15 Minuten gekürzt, die kleine Pause innerhalb einer Doppelstunde entfällt.
Einen Überblick über die Unterrichtstage der einzelnen Jahrgangsstufen sowie der Klausurtage für die Oberstufe finden Sie hier.
Die detaillierten Stundenpläne der Klassen mit den Angaben der Anfangs- und Endzeiten für die einzelnen Tage folgen in der nächsten Woche.

Versetzungen
Alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Klasse 9 gehen am Ende dieses Schuljahres ohne Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe über, man kann nicht sitzen bleiben. Natürlich ist es möglich, eine Jahrgangsstufe freiwillig zu wiederholen; dies wird nicht auf die Schullaufbahn angerechnet.
Am Ende der Klasse 9 steht eine normale Versetzung an, weil mit dem Übergang in die EF die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden ist. Bei Nichtversetzung besteht die Möglichkeit, Nachprüfungen in beliebig vielen Fächern abzulegen.
Die Abschlüsse am Ende der EF (HS10 oder MSA) werden nach den bisher gültigen Kriterien vergeben. Wer keinen Abschluss erreicht, geht in diesem Schuljahr trotzdem in die Q1 über. Wir empfehlen dringend, sich in einem solchen Fall einer Nachprüfung zur Erlangung eines Abschlusses zu unterziehen.
Für alle schwierigen Konstellationen gilt: Die Klassenlehrerinnen und -lehrer sowie die Beratungslehrerinnen und -lehrer werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die verschiedenen Möglichkeiten beraten.

Schulpflicht
Für den Präsenzunterricht gilt generell die Schulpflicht. Wenn Ihr Kind an einem Tag, an dem es Unterricht hat, erkrankt sein sollte, muss es (wie bisher üblich) morgens in der Schule abgemeldet werden. Sollte Ihr Kind eine für Corona relevante Vorerkrankung haben oder in Ihrem Haushalt eine Person mit einer solchen Vorerkrankung leben, so können Sie selbst entscheiden, ob Ihr Kind am Unterricht teilnehmen soll. In diesem Fall müssen Sie die Schule informieren und die Erkrankung durch ärztliches Attest belegen.

Hygieneregeln
Alle Schülerinnen und Schüler, die in den nächsten Wochen wieder in die Schule kommen, möchte ich auf die Regeln zum Infektionsschutz aufmerksam machen:
• Die Hygieneregeln (Nießetikette, Abstand halten, Hände waschen etc.) müssen unbedingt beachtet werden. Die Regeln hängen im Gebäude aus. Sie stehen außerdem hier zur Verfügung. Handreichungen für Eltern zum Schulbesuch ihrer Kinder finden sich hier.
• Waschlotion und Einmalhandtücher sind in ausreichender Menge vorhanden. Das Schulgebäude wird außerdem täglich sorgfältig gereinigt.
• Die Unterrichtsräume sind entsprechend der Infektionsschutzverordnung vorbereitet. Es gibt nummerierte Sitzplätze, die Sitzordnung wird in einem Sitzplan festgehalten. Der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen ist gewährleistet. Die Gruppengröße ist den räumlichen Gegebenheiten entsprechend reduziert.
• Beim Betreten des Gebäudes, beim Gang zu den Klassenräumen oder zur Toilette sowie in allen Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, soll ein Mund-Nasen-Schutz (Community Maske) getragen werden. Dadurch kann das Infektionsrisiko reduziert werden. Um die Masken muss sich allerdings jede(r) selbst kümmern. Die Schule kann diese Dinge nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen.
• In den Gängen gilt ein „Rechtsgehgebot“.
• Nach dem Unterricht muss das Gebäude umgehend verlassen werden.

Darüber hinaus weise ich auf die Infektionsschutzregeln in öffentlichen Verkehrsmitteln hin.

Informationen zur Gestaltung des letzten Schultages und zum Verfahren der Zeugnisausgabe folgen demnächst.

Ich wünsche uns allen einen guten Start in die Phase der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes und freue mich darauf, die Schülerinnen und Schüler wieder in der Schule zu sehen.

Bis bald und achten Sie auf sich!

Berthold Urch