Masken im Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

mit dem 31. August endet die von der Landesregierung verordnete Maskenpflicht im Unterricht. Im Schulgebäude und auf dem Schulhof gilt die Maskenpflicht fort. In einer Mail des Ministeriums an die Schulen heißt es dazu:

„Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.“

Dementsprechend spricht die Schulkonferenz der AKS nach Rücksprache mit vielen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern über den Eilausschuss die Empfehlung aus, auch im Unterricht weiterhin Masken zu tragen. Diese Empfehlung gilt zunächst bis zu den Herbstferien.

Aufgrund der geringen Größe unserer Klassen- und Kursräume sind im Unterricht viele Personen für längere Zeit auf engem Raum zusammen. Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 m kann in der Regel nicht eingehalten werden. Nach dem Wegfall der Maskenpflicht bleiben nur Händewaschen und Durchlüftung als Corona-Vorbeugung übrig. Daher erscheint es unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes ratsam, im Unterricht weiterhin Masken zu tragen.
Ich bitte also alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer dringend darum, der Empfehlung der Schulkonferenz zu folgen und zum Schutz unserer Gesundheit freiwillig Masken im Unterricht zu tragen.