Pandemiebedingte Regelung für Klassenarbeiten und Klausuren im 2. Halbjahr 20/21

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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW sieht folgende Regelungen für das laufende Schuljahr vor:

Klassenarbeiten in der S I
Klassenarbeiten, die im ersten Halbjahr nicht geschrieben wurden, werden nicht nachgeholt. Für das zweite Halbjahr wird die Anzahl der schriftlichen Leistungen auf eine reduziert. Diese schriftliche Leistung kann eine Klassenarbeit oder eine alternative Form der Leistungsüberprüfung sein.

Klausuren in der Einführungsphase (EF)
In der EF ist es nun auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen vorgesehen, nur eine Klausur nach einer Präsenzphase im zweiten Halbjahr zu schreiben. Die zentrale Klausur am Ende des Schuljahres entfällt. Bei der Notenbildung für das Zeugnis kann ggf. die Note für Sonstige Mitarbeit zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler stärker gewichtet werden.