Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 eine neue Handy-Ordnung für unsere Schule verabschiedet.
Mit diesem Konzept reagieren wir auf die zunehmenden Gefahren des Handygebrauchs im schulischen Kontext. Das Konzept gilt für alle Schülerinnen und Schüler auf dem ganzen Schulgelände und während der gesamten Schulzeit einschließlich der Pausen.
Ziele des Konzeptes sind:
- Sicherstellung eines störungsfreien Unterrichts
- Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten
- Prävention von Cybermobbing, Missbrauch und Ablenkung
- Klare und transparente Regeln für alle Beteiligten
Wesentliche Regelungen:
1. Nutzung im Unterricht
- Handys sind während des Unterrichts grundsätzlich ausgeschaltet oder lautlos und nicht sichtbaraufzubewahren.
- Eine unterrichtliche Nutzung ist nur auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkraft erlaubt /z.B. für Recherche, Lern-Apps, Abstimmungen). Allerdings erscheint eine solche Nutzung seit der Einführung der iPads kaum noch sinnvoll.
- Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen sind strengstens untersagt, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
2. Nutzung in Pausen und Freistunden
- Die Nutzung von Handys in Pausen und Freistunden ist für alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Es gibt keine Handyzonen mehr, auch nicht für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
- Lediglich in Notfällen (Anruf bei den Eltern etc.) kann die Nutzung des Handys durch Lehrpersonen ausnahmsweise erlaubt werden.
3. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist verboten.
- Das Verbreiten von Bild-, Video- oder Tonmaterial aus dem schulischen Umfeld ist untersagt.
- Verstöße können schulische und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei bewussten Verstößen gegen die Handyordnung kann das Handy bis zum Ende des Unterrichts sichergestellt werden. Schwere und wiederholte Verstöße ziehen neben der Sicherstellung des Handys erzieherische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen gem. § 53 SchG nach sich. Bei besonders schweren Verstößen kann die Polizei eingeschaltet und ggf. Strafanzeige gestellt werden.
Die Regelungen treten zum 02. März 2026 in Kraft.
Die zwei Wochen vom 02.03. bis zum 13.03. gelten als Eingewöhnungsphase. In dieser Zeit wird auf Verstöße (vor allem außerhalb des Unterrichts) vornehmlich durch Ermahnungen und Hinweise auf die neue Regelung reagiert.
Ab Montag, dem 16.03.2026 werden die Maßnahmen nach Maßgabe der Neuregelung durchgesetzt.
Den vollständige Text des Handykonzeptes können Sie hier einsehen:
https://aks-essen.de/wp/wp-content/uploads/2026/03/Handyregelung-Konzept_09.01.26.pdf
