Maskenpflicht ab 02.12.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab Donnerstag, 02.12.2021 gilt die Maskenpflicht nicht mehr nur in den Gängen des Gebäudes, sondern auch wieder am Sitzplatz im Unterricht. Jede Person, die sich im Klassenraum oder im Schulgebäude aufhält, muss eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für die Nachmittagsbetreuung. Lediglich auf dem Schulhof ist das Tragen einer Maske nicht verpflichtend, angesichts der aktuellen Corona-Lage aber zu empfehlen.

Wir möchten, dass unsere Schule ein sicherer Ort bleibt und wollen alle Mitglieder der Schulgemeinde möglichst umfassend schützen. Ich bitte daher auch Sie, liebe Eltern, die Schule momentan nur in wichtigen Fällen zu betreten und immer einen Impfnachweis oder eine gültige Testbescheinigung bei sich zu führen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Einhaltung der 3G-Regeln im Schulgebäude kontrollieren müssen.

Bleiben Sie gesund!

Berthold Urch