Notbetreuung ab 23.03.
Liebe Eltern, seit dem 23.03. sind die Bedingungen für die Notbetreuung geändert. Der Kreis der Berechtigten sowie der Umfang der Betreuung wurde erweitert. Ab jetzt haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind, einen Anspruch auf Notbetreuung, unanbhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin. Außerdem kann die Notbetreuung jetzt an allen Tagen der Woche, …