Pandemiebedingte Regelung für Klassenarbeiten und Klausuren im 2. Halbjahr 20/21
.attachment-bam-large{ display:none; } Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,das Ministerium für Schule und Bildung NRW sieht folgende Regelungen für das laufende Schuljahr vor: Klassenarbeiten in der S IKlassenarbeiten, die im ersten Halbjahr nicht geschrieben wurden, werden nicht nachgeholt. Für das zweite Halbjahr wird die Anzahl der schriftlichen Leistungen auf eine reduziert. Diese schriftliche Leistung kann eine Klassenarbeit oder eine alternative …